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Information zum Fernabsatzgesetz
Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer
Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet
wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug
um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Die Ware sollte in ungenütztem und als
neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.
Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist,
wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei
Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
kein Rücktrittsrecht besteht bei:
- maßgefertigten oder auf besonderen Kundenspezifikationen gefertigte Waren
- Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
Allgemeine Geschäftsbedingungen von: BERGSHOP SPITZER
1. Geltungsbereich
1.1. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Dem Offert, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dem vorgeschlagenen Vertragsinhalt
entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung können daher abweichende Erklärungen des Kunden zum
Vertragsinhalt werden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen-
stehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden
vorbehaltlos ausführen. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbst-
belieferung unserer Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung,
spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.
2.2. Wir sind berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen,
daß der Kunde nicht kreditwürdig ist sofern offene Lieferung vereinbart ist.
2.3. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten,
Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge
des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus
Rechte hergeleitet werden können. (siehe Punkt 9)
2.4. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt ausdrücklich vorbehalten,
wird jedoch immer mit dem Kunden abgesprochen.
2.5. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten
Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderwertige ausdrückliche schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde.
2.6. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht
sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände
und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei uns oder beim Hersteller eintreten, insbesondere
Höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe
jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige
Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines
bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden
gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollten wir mit einer Lieferung
mehr als drei Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten,
angemessenen
Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im
übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des
Lieferwertes, begrenzt.
3. Verschiebung von Lieferterminen
3.1. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug
der Annahme haben wir zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen
Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut
Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig
geliefert, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar
war. Eventuelle Transportschäden oder Fehlmengen müssen uns innerhalb von 3 Werktagen schriftlich
(z.B. per EMail) angezeigt werden. Bei späterer Bekanntgabe ist jede Kulanzlösung ausgeschlossen.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen,
berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten
oder andere Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne
Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei
Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und
anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland sowie Verpackung und Transportkosten. Es entstehen
KEINE zus. Kosten durch den Versand per Nachnahme. Der Preis der Produkte ist der Preis, den
Sie bei Übernahme zahlen.
5.1. Zahlungen sind prompt nach Rechnungsstellung und Leistung ohne jeden Abzug fällig.
Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Das Vertragsprodukt bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag.
6.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäfts-
verkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt
weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von uns hinzuweisen und
uns unverzüglich zu unterrichten.
7. Gewährleistung
7.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen laut ABGB §§922ff.
7.2. Der Regress lt. §933b wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7.3. Rücksendungen an uns müssen frei übermittelt werden. Unfrei gesandte Pakete werden nicht
angenommen. Die Kosten der Sendung nach der Reparatur bzw. Austausch retour zum Kunden
werden von uns übernommen.
7.4. Für Verträge welche im Business to Business-Bereich abgeschlossen wurden findet das KSchG
keine Anwendung.
8. EU-Einfuhrumsatzsteuer
8.1. Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der
Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere
die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an uns ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde
ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als
Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie
hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an uns zu erteilen. Sofern der Kunde über keine
Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügt werden die 20% Umsatzsteuer der Republik
Österreich geltend gemacht.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ried im Innkreis
9.3. Für die Richtigkeit der technischen Beschreibungen uebernehmen wir keine Haftung
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